Schutzhandschuhe

Für eine Erfüllung der PSA-Richtlinie 89/686/EWG muss das Risiko ermittelt und Handschuhe der entsprechenden Schutzklasse ausgewählt werden.

Die Norm EN 420 legt die allgemeinen Anforderungen von Schutzhandschuhen in Bezug auf Gestaltung, Konstruktion, Unschädlichkeit, Tragekomfort, Zweckmäßigkeit, Kennzeichnung und Produktinformationen fest.
Die Norm EN 374 legt die Eigenschaften von Handschuhen zum Schutz des Anwenders vor Chemikalien und/oder Mikroorganismen fest.
Die Norm EN 60903 gilt für isolierende Handschuhe als Fünf-Finger- und isolierende Drei-Fingerhandschuhe, die üblicherweise zusammen mit Schutzhandschuhen aus Leder verwendet werden sollten. Die Lederhandschuhe werden über den isolierenden Handschuhen getragen, um mechanischen Schutz zu bieten.
Die Norm EN 511 gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C vorgesehen sind.
Die Norm EN 388 gilt für alle Arten von Handschuhen zum Schutz vor physischen oder mechanischen Verletzungen durch Abrieb, Klingen, Stiche oder Risse.
Die Norm EN 421 gilt für Handschuhe, die zum Schutz vor ionisierender Strahlung und radioaktiver Kontaminierung vorgesehen sind.
Die Norm EN 407 legt die thermischen Eigenschaften von Handschuhen zum Schutz vor Hitze und/oder Flammen fest.

Informationsquelle: www.anselleurope.com

Fragen und Antworten zum Handschutz: Suva: Forum SuvaPro

Umfassende Informationen zum Thema "Auswahl von Schutzhandschuhen" finden Sie unter www.2haende.ch