mechanische Gefahren
Zehenschutz

Alle Sicherheitsschuhe verfügen über Zehenschutzkappen. Diese schützen gegen:
- Stosseinwirkungen bis 200 J
(entspricht ca. dem Auftreffen einer aus 1m Höhe stürzenden Masse von 20 kg)
- Druck mit einwirkender Kraft bis 15 kN.
(resultiert z.B. aus einer aufliegenden Masse von 1500 kg)
Hinweis:
Gegenüber einer seitlichen Belastung ist kein oder nur ein begrenzter Schutz gegeben (z.B. bei seitlichem Überrollen).
Kennzeichnung: EN ISO 20345
SB oder
S1
-S5
Durchtrittschutz (Sohle)
Schützt beim Auftreten auf spitze Gegenstände. Geprüft wird die Durchtrittsicherheit mit einer Kraft von 1100 N. Dies entspricht ca. der Belastung, die beim normalen Gehen eines 80 – 90 kg schweren Menschen auftreten kann.
Hinweis:
Sind grössere Belastungen gegeben (Körpergewicht, Fallhöhe usw.) kann es beim Auftreten auf spitze Gegenstände trotz durchtrittschützender Sohle zu Verletzungen kommen.
Kennzeichnung: EN ISO 20345 S1
P,
S3 oder
S5
Kälte, Hitze, Nässe
wärmeisolierende Sohle

Schützt den Fuss gegen von unten wirkende Kontakthitze.
Anforderung: Bei einer Kontakttemperatur von 150 °C darf der Temperaturanstieg im Schuh nach 30 Minuten nicht mehr als 22 °C betragen.
Hinweis:
Dieser Schuh kann immer nur eine begrenzte Schutzfunktion erfüllen. Zusätzlichen Wärmeschutz bieten z.B. dicke Wollsocken.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
HI
kälteisolierende Sohle

Schützt den Fuss vor Kälte.
Anforderung: Bei einer Aussentemperatur von -17 °C darf der Temperaturabfall im Schuh nach 30 Minuten nicht mehr als 10 °C betragen.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
CI
Rutschhemmung (Antirutsch)
auf Keramikplatten
Schutz vor Ausgleiten auf Keramikplatten.
Die Rutschhemmung auf Keramikplatten wird mit Seife (Natriumlaurylsulfatlösung, NaLS) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRA oder
SRC
auf Erde, Schnee
Eine profilierte Sohle erhöht die Rutschhemmung auf Schnee oder erdigen Böden.
Die Mindestprofilhöhe beträgt:
2.5 mm bei Schuhen
4.0 mm bei Gummistiefeln
Hinweis:
Auch mit Profilsohle ist beim Begehen nasser oder vereister Unterlage immer Vorsicht geboten.
Form
Stiefel

Beispielbild
Schutzstufen Gummistiefel
Schutzstufe S5
Eigenschaften von Gummistiefeln:
- Zehenschutzkappe aus Stahl/Kunststoff
- Durchtrittschutz (Sohle)
- antistatisch
- kraftstoffbeständige Sohle
- profilierte Sohle
- Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- rutschhemmende Sohle (entweder für Keramik- oder Stahlböden oder für beides)