mechanische Gefahren
Zehenschutz

Alle Sicherheitsschuhe verfügen über Zehenschutzkappen. Diese schützen gegen:
- Stosseinwirkungen bis 200 J
(entspricht ca. dem Auftreffen einer aus 1m Höhe stürzenden Masse von 20 kg)
- Druck mit einwirkender Kraft bis 15 kN.
(resultiert z.B. aus einer aufliegenden Masse von 1500 kg)
Hinweis:
Gegenüber einer seitlichen Belastung ist kein oder nur ein begrenzter Schutz gegeben (z.B. bei seitlichem Überrollen).
Kennzeichnung: EN ISO 20345
SB oder
S1
-S5
andere Gefahren
kraftstoffbeständige Sohle
Die Sohle ist beständig gegen Kraftstoffe wie Benzin, Diesel und Kerosin.
Rutschhemmung (Antirutsch)
auf Keramikplatten
Schutz vor Ausgleiten auf Keramikplatten.
Die Rutschhemmung auf Keramikplatten wird mit Seife (Natriumlaurylsulfatlösung, NaLS) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRA oder
SRC
Form
Halbschuh geschlossen

Beispielbild
Besondere Ausführungen
kleiner Fuss: < 38
Für kleine Füsse: Grösse 37 und kleiner
grosser Fuss: > 47
Für grosse Füsse: Grösse 48 und grösser
wechselbare Einlegesohle
Es dürfen nur die vom Schuhhersteller zugelassenen Einlegesohlen verwendet werden..
Hinweis:
Werden andere Einlegesohlen verwendet, wird
- möglicherweise der elektrische Durchgangswiderstand des gesamten Schuhs verändert (z.B. Explosionsschutz)
- die Mindestresthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt
- das Baumuster verändert, d.h. ein neuer Schuh vorschriftswidrig in Verkehr gebracht.
Schutzstufen Leder oder ähnlich
Schutzstufe S1
Eigenschaften:
- Zehenschutzkappe aus Stahl/Kunststoff
- antistatisch
- kraftstoffbeständige Sohle
- Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- geschlossener Fersenbereich
- rutschhemmende Sohle (entweder für Keramik- oder Stahlböden oder für beides)