mechanische Gefahren
Zehenschutz

Alle Sicherheitsschuhe verfügen über Zehenschutzkappen. Diese schützen gegen:
- Stosseinwirkungen bis 200 J
(entspricht ca. dem Auftreffen einer aus 1m Höhe stürzenden Masse von 20 kg)
- Druck mit einwirkender Kraft bis 15 kN.
(resultiert z.B. aus einer aufliegenden Masse von 1500 kg)
Hinweis:
Gegenüber einer seitlichen Belastung ist kein oder nur ein begrenzter Schutz gegeben (z.B. bei seitlichem Überrollen).
Kennzeichnung: EN ISO 20345
SB oder
S1
-S5
Durchtrittschutz (Sohle)
Schützt beim Auftreten auf spitze Gegenstände. Geprüft wird die Durchtrittsicherheit mit einer Kraft von 1100 N. Dies entspricht ca. der Belastung, die beim normalen Gehen eines 80 – 90 kg schweren Menschen auftreten kann.
Hinweis:
Sind grössere Belastungen gegeben (Körpergewicht, Fallhöhe usw.) kann es beim Auftreten auf spitze Gegenstände trotz durchtrittschützender Sohle zu Verletzungen kommen.
Kennzeichnung: EN ISO 20345 S1
P,
S3 oder
S5
andere Gefahren
Produktschutz (ESD)
ESD-Schuhe (nach EN 61340-5-1) schützen elektronische Bauelemente gegen elektrostatische Entladungen.
ESD-Schuhe erfüllen somit auch die Anforderungen an die Ableitfähigkeit für den Explosionsschutz.
Vorsicht:
- Fremde, nicht vom Hersteller geprüfte Einlegesohlen können den elektrischen Durchgangswiderstand und somit den Produkt-
oder Explosionsschutz beinträchtigen.
- Bei Gefahr eines elektrischen Schlags sollten diese Schuhe nicht verwendet werden.
kraftstoffbeständige Sohle
Die Sohle ist beständig gegen Kraftstoffe wie Benzin, Diesel und Kerosin.
Kälte, Hitze, Nässe
Nässeschutz
Schuhe aus Leder oder anderen Materialien (ausser Gummistiefel) mit einem begrenzten Schutz gegen Nässe und Feuchtigkeit. Das Schuhoberteil kann Nähte oder Perforationen aufweisen, die eine normierte Dichtheit erfüllen. Es wird keine absolute Wasserdichtheit garantiert. Verwenden Sie bei höheren Ansprüchen Schuhe mit «erhöhtem Nässeschutz» oder Gummistiefel oder erkundigen Sie sich beim Anbieter nach geeigneten Alternativen.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S1 WRU
Rutschhemmung (Antirutsch)
auf Keramikplatten
Schutz vor Ausgleiten auf Keramikplatten.
Die Rutschhemmung auf Keramikplatten wird mit Seife (Natriumlaurylsulfatlösung, NaLS) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRA oder
SRC
auf Stahlböden
Schutz vor Ausgleiten auf Stahlböden
Die Rutschhemmung auf Stahlböden wird mit einem Schmiermittel (Glycerin) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRB oder
SRC
auf Erde, Schnee
Eine profilierte Sohle erhöht die Rutschhemmung auf Schnee oder erdigen Böden.
Die Mindestprofilhöhe beträgt:
2.5 mm bei Schuhen
4.0 mm bei Gummistiefeln
Hinweis:
Auch mit Profilsohle ist beim Begehen nasser oder vereister Unterlage immer Vorsicht geboten.
Form
Knöchelhoher Schuh

Beispielbild
Besondere Ausführungen
grosser Fuss: > 47
Für grosse Füsse: Grösse 48 und grösser
metallfreier Schuh
Diese Schuhe enthalten keinerlei Metall im Schuhoberteil und Schuhinneren.
Schutzstufen Leder oder ähnlich
Schutzstufe S3
Eigenschaften:
- Zehenschutzkappe aus Stahl/Kunststoff
- Durchtrittschutz (Sohle)
- Nässeschutz
- antistatisch
- Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- kraftstoffbeständige Sohle
- profilierte Sohle
- geschlossener Fersenbereich
- rutschhemmende Sohle (entweder für Keramik- oder Stahlböden oder für beides)