mechanische Gefahren
Zehenschutz

Alle Sicherheitsschuhe verfügen über Zehenschutzkappen. Diese schützen gegen:
- Stosseinwirkungen bis 200 J
(entspricht ca. dem Auftreffen einer aus 1m Höhe stürzenden Masse von 20 kg)
- Druck mit einwirkender Kraft bis 15 kN.
(resultiert z.B. aus einer aufliegenden Masse von 1500 kg)
Hinweis:
Gegenüber einer seitlichen Belastung ist kein oder nur ein begrenzter Schutz gegeben (z.B. bei seitlichem Überrollen).
Kennzeichnung: EN ISO 20345
SB oder
S1
-S5
Durchtrittschutz (Sohle)
Schützt beim Auftreten auf spitze Gegenstände. Geprüft wird die Durchtrittsicherheit mit einer Kraft von 1100 N. Dies entspricht ca. der Belastung, die beim normalen Gehen eines 80 – 90 kg schweren Menschen auftreten kann.
Hinweis:
Sind grössere Belastungen gegeben (Körpergewicht, Fallhöhe usw.) kann es beim Auftreten auf spitze Gegenstände trotz durchtrittschützender Sohle zu Verletzungen kommen.
Kennzeichnung: EN ISO 20345 S1
P,
S3 oder
S5
andere Gefahren
kraftstoffbeständige Sohle
Die Sohle ist beständig gegen Kraftstoffe wie Benzin, Diesel und Kerosin.
Kälte, Hitze, Nässe
kälteisolierende Sohle

Schützt den Fuss vor Kälte.
Anforderung: Bei einer Aussentemperatur von -17 °C darf der Temperaturabfall im Schuh nach 30 Minuten nicht mehr als 10 °C betragen.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
CI
Rutschhemmung (Antirutsch)
auf Keramikplatten
Schutz vor Ausgleiten auf Keramikplatten.
Die Rutschhemmung auf Keramikplatten wird mit Seife (Natriumlaurylsulfatlösung, NaLS) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRA oder
SRC
auf Stahlböden
Schutz vor Ausgleiten auf Stahlböden
Die Rutschhemmung auf Stahlböden wird mit einem Schmiermittel (Glycerin) getestet.
Hinweis:
Auch mit Antirutsch-Schuhen ist beim Begehen nasser oder verunreinigter Böden immer Vorsicht geboten.
Beispiel Kennzeichnung: EN ISO 20345 S3
SRB oder
SRC
auf Erde, Schnee
Eine profilierte Sohle erhöht die Rutschhemmung auf Schnee oder erdigen Böden.
Die Mindestprofilhöhe beträgt:
2.5 mm bei Schuhen
4.0 mm bei Gummistiefeln
Hinweis:
Auch mit Profilsohle ist beim Begehen nasser oder vereister Unterlage immer Vorsicht geboten.
Form
Stiefel

Beispielbild
Schutzstufen Gummistiefel
Schutzstufe S5
Eigenschaften von Gummistiefeln:
- Zehenschutzkappe aus Stahl/Kunststoff
- Durchtrittschutz (Sohle)
- antistatisch
- kraftstoffbeständige Sohle
- profilierte Sohle
- Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- rutschhemmende Sohle (entweder für Keramik- oder Stahlböden oder für beides)