Gefahrenstellen sind in erster Linie zu beseitigen. Dadurch wird die Sicherheit am wirkungsvollsten gefördert. Lässt sich eine Gefahrenstelle nicht unverzüglich oder restlos beseitigen, so ist sie zu kennzeichnen. www.suva.ch/44007.d
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Fluchtwegzeichen, Rettungszeichen
Zeichen für Hilfeleistungsstationen und Rettungseinrichtungen