Zeichen für Hilfeleistungsstationen und Rettungseinrichtungen
Hinweis
Gefahrenstellen sind in erster Linie zu beseitigen. Dadurch wird die Sicherheit am wirkungsvollsten gefördert. Lässt sich eine Gefahrenstelle nicht unverzüglich oder restlos beseitigen, so ist sie zu kennzeichnen. www.suva.ch/44007.d