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Dräger

Partikelfiltrierende Halbmaske X-plore 1720 C FFP2

Anbieter Safety-Pro Sicherheitstechnik AG

Verfügbar ab Lager

Artikelnummer 530016

Preis
20 Stücke CHF 60.55
Einzelpreis: CHF 3.03

Beschreibung

Einweg-Partikelschutzmaske nach EN 149:2001 zugelassen; Schutzstufe FFP2 NR D. Maske erfüllt bereits die erhöhten Anforderungen der kommenden Revision der EN 149:2001.Moderne Einwegmaske zum Schutz gegen feste und flüssige Partikel. Das patentierte Filter-Material mit eingebautem Vorfilter filtert selbst die kleinsten Partikel. Sie verhindert so, dass schädliche Partikel in Ihre Atemwege gelangen. Der Widerstand beim Atmen ist aussergewöhnlich gering. Die Maske ist leicht, passt sich gut dem Gesicht an und stört nicht bei der Arbeit. Auch beim Tragen einer Schutzbrille ist der Sitz optimal.

  • Feinstaubmaske FFP2 nach EN 149:2001/A1:2009
  • gegen feste und flüssige Partikel bis zum 10-fachen des MAK-Wertes
  • patentiertes Material für sehr geringe Ein- und Ausatemwiderstände
  • bestmöglicher Tragekomfort durch weiche, hautfreundliche Materialien
  • Durchlaufbänderung für leichtes An- und Ablegen
  • unterschiedliche Farbcodierung je nach Schutzstufe
  • flach gefaltet und hygienische Einzelverpackung
  • Dispenserboxen mit 20 Stück NR = Non-Reusable. Gemäss neuer Norm darf diese Maske während maximal einer Schicht verwendet werden. D = Dolomitstaub-Prüfung bestanden. Diese Maske erfüllt die erhöhten Anforderungen der Dolomitstaub-Prüfung gemäss neuer Norm und ist somit eine qualitativ hochwertige Schutzmaske. Verwendung Bietet Schutz bis zum zehnfachen Grenzwert gegen feste und flüssige Partikel (Stäube, Feinstäube, Aerosole), Bakterien, Pilze und deren Sporen. Bitte beachten Sie betreffend Auswahl und Verwendung von filtrierenden Atemschutzgeräten unser Dokument "Auswahlhilfe und Erklärungen über Masken und Filter" unter dem Link Dokumentation. Bitte befolgen Sie die Gebrauchsanleitung, welche dem Artikel beiliegt

Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmasken

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

ohne Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken ohne Ausatemventil sind für den Einsatz in einem Pandemiefall geeignet.

Grösse L (gross)

Masken für grosse Gesichtsform



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Quellenstrasse 37
4310 Rheinfelden
Schweiz

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