1 0

Honeywell

Feinstaubmaske 2210

Anbieter André Jung Arbeitssicherheit

Artikelnummer HON1031592

Beschreibung

Flach faltbare Atemschutzmaske FFP2 NR/D, ohne Ausatemventil in versiegelter Einzelverpackung für einfachen Transport und Lagerung sowie zur Vermeidung einer Kontaminierung vor dem Gebrauch

EN: 149:2001+A1:2009

Vorgeformter, farbiger Nasenbügel zur sicheren Anpassung der Maske und zum sofortigen Erkennen des Schutzgrades (Grün = FFP2)
 

  • Durch die ausgeschnittene Form wird das Sichtfeld vergrößert und das gleichzeitige Tragen von Schutzbrillen ermöglicht
  • Grosses Innenvolumen für erhöhten Atemkomfort
  • Flüssigkeitsabweisender Maskenkörper für effizienten Spritzschutz
  • Die ultraweiche Innenhülle sorgt für optimalen Tragekomfort
  • Die ultraweiche und hypoallergene Willtech™-Dichtlippe mit Absorptionseigenschaften sorgt für außergewöhnlichen Komfort und Dichtsitz
  • Verschweißtes Band, um Reizungen in Höhe der Befestigungsstelle zu vermeiden
  • Ultraleichte Atemschutzmaske (12g) für geringere Ermüdung des Trägers
  • Latex-, Silikon- und PVC-frei, keine Einschränkungen in Bezug auf Anwendungen und Allergien, umweltverträglich

Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).



Media


Teilen