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EKASTU

Atemschutzmaske cobra foldy FFP2/V D

Anbieter EKASTU Safety AG

Artikelnummer 419 281

Beschreibung

Filtrierende Halbmaske im speziellen 3D-Design und farbcodiertem Nasenbügel zur Identifikation der jeweiligen Schutzstufe.

Partikelfiltrierende Faltmaske (DIN EN 149:2009)

  • mit Cool Down Ausatemventil
  • Maskenkonstruktion im speziellen 3D-Design
  • schaumstoffgefütterter Komfort-Nasenbereich
  • flexibler Nasenbügel
  • mit angenehmer, stufenlos einstellbarer Durchlaufbänderung und einzigartigem Comfort-Klippverschluss
  • metallfreie Bänderungshalterungs-Schlaufen
  • EKASTU Brillenträger geeignet, dank spezieller
    Konstruktion
  • Platzsparend da faltbar
  • hygienisch einzeln im Polybeutel verpackt
  • Schutz gegen mindergiftige bzw. gesundheitsschädliche
    Partikeln bis zum 10-fachen des Grenzwertes
  • erfüllt die Zusatzanforderung gegen hohe Staubbelastungen
    (Dolomitstaubprüfung = D)
  • Filterklasse DIN EN 149:2001 FFP2 NR
  • Packung à 12 Stück

    Das innovative Filtermedium für mehr Schutz und geringe Atemwiderstände sowie der ultimative Tragekomfort zeichnen die Serie cobra foldy aus. Aufgrund der speziellen Konstruktion sind diese Atemschutzmasken für Brillenträger geeignet. Mit farbcodiertem Nasenbügel bzw. Ausatemventil zur Identifikation der jeweiligen Schutzstufe.


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).



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