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Dräger

X-plore 1730 Einweg-Partikelschutzmaske

Anbieter Safety-Pro Sicherheitstechnik AG

Artikelnummer 530018/3951086/39 51 086

Beschreibung

Einweg-Partikelschutzmaske nach EN 149:2001 zugelassen; Schutzstufe FFP3 NR D. Maske erfüllt bereits die erhöhten Anforderungen der kommenden Revision der EN 149:2001. ohne ausatemventil
 
Dräger X-plore 1720 ist die neu entwickelte, moderne Einwegmaske zum Schutz gegen feste und flüssige Partikel.

Art. Nr.: 530018 

Das patentierte Filter-Material mit eingebautem Vorfilter filtert selbst die kleinsten Partikel. Die X-plore 1730 verhindert so, dass schädliche Partikel in Ihre Atemwege gelangen.

Der Widerstand beim Atmen ist aussergewöhnlich gering. Die Maske ist leicht, passt sich gut dem Gesicht an und stört nicht bei der Arbeit. Auch beim Tragen einer Schutzbrille ist der Sitz optimal.

  • Feinstaubmaske FFP3 nach EN 149:2001/A1:2009
  • gegen feste und flüssige Partikel bis zum 30-fachen des MAK-Wertes
  • patentiertes Material für sehr geringe Ein- und Ausatemwiderstände
  • bestmöglicher Tragekomfort durch weiche, hautfreundliche Materialien
  • Durchlaufbänderung für leichtes An- und Ablegen
  • unterschiedliche Farbcodierung je nach Schutzstufe
  • flach gefaltet und hygienische Einzelverpackung
  • Dispenserboxen mit 20 Stück

NR = Non-Reusable. Gemäss neuer Norm darf diese Maske während maximal einer Schicht verwendet werden.

D = Dolomitstaub-Prüfung bestanden.
Diese Maske erfüllt die erhöhten Anforderungen der Dolomitstaub-Prüfung gemäss neuer Norm und ist somit eine
qualitativ hochwertige Schutzmaske.

Verwendung
Bietet Schutz bis zum 30-fachen Grenzwert gegen feste und flüssige Partikel (Stäube, Feinstäube, Aerosole), Bakterien, Pilze, Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel. 
 
Bitte befolgen Sie die Gebrauchsanleitung, welche dem Artikel beiliegt


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

höchster Schutz P3/FFP3

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):

  • Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
  • biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
  • krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
    Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).



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