Gefahrenstellen sind in erster Linie zu beseitigen. Dadurch wird die Sicherheit am wirkungsvollsten gefördert. Lässt sich eine Gefahrenstelle nicht unverzüglich oder restlos beseitigen, so ist sie zu kennzeichnen. www.suva.ch/44007.d
Sperrzonen, Sicherheitsbereiche, Abstandshinweise, Quarantänezonen und viele weitere Bereiche ganz schnell und einfach und für jeden ersichtlich und verständlich markieren.