Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Pflicht
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmenden die erforderlichen PSA zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie getragen werden.
Die Arbeitnehmenden haben die PSA zu benutzen, wo es notwendig ist.
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Weitere Präventionsinformationen finden Sie auf www.suva.ch/psa