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EKASTU

ADR-Koffer Partikel-Plus

Anbieter EKASTU Safety AG

Verfügbar ab Lager

Artikelnummer 166 432

Preis
1 Set CHF 72.25

Beschreibung

Bei möglichem Auftreten partikelförmiger Schadstoffe, z.B. pulverförmige Ladung.

Schutzausrüstungs-Koffer, gemäß ADR
Abschnitt 8.1.5 - ohne tragbares Beleuchtungsgerät

Bestehend aus:
• 1 Paar Chemikalienschutzhandschuhe
• 1 Augenspülflasche (steril gefüllt)
• 1 Vollsichtschutzbrille
• 1 Atemschutzmaske (DIN EN 149:2001 FFP2 NR)
• im praktischen staubdichten Koffer 

Für die Beförderung von Gefahrgut gelten besonders strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind im europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter  "ADR" (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses) für die Vertragsstaaten geregelt.
So sind beispielsweise in Deutschland die Regeln der ADR in der GefahrGutVerordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt „GGVSEB“ umgesetzt.
Hierbei ist unter Abschnitt 8.1.5 und für die Gefahrzettel-Nummern 2.3 bzw. 6.1 eine bestimmte Ausrüstung zum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall vorgeschrieben. Darunter sind auch Gegenstände zur persönlichen Schutzausrüstung zu verstehen, die das Fahrpersonal im Falle eines Unfalls benutzen soll, um sich gegen austretende Stoffe und andere Gefahren zu schützen, während sie entweder in der Nähe des Fahrzeugs bleiben um einen Schaden begrenzen oder aber sich zu ihrer eigenen Sicherheit vom Unfallort entfernen.

Zu beachten ist, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung über die geforderte Schutzausrüstung verfügen muss.

 



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