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3M 8810 Partikelmaske FFP2S

Anbieter Abadis AG

Artikelnummer 1003

Bestellmenge
1
Bestelleinheit
Box
Preis
1 Box CHF 44.30

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

​​​​​​3M 8810 Partikelmaske FFP2S ohne Venti Vorgeformt, Box à 20 Stk.

Gegen feste Partikel sowie flüssige, nicht flüchtige Aerosole, bis zum 10-fachen MAK-Wert.

Schutzwirkung: Schutzstufe FFP2. Schützt vor Feinstäuben und Nebeln bis zum 10-fachen des Grenzwertes.
Besonderheiten: Vorgeformter Maskenkörper. Flexiblen Nasenbügel. Geringen Atemwiderstand dank innovativem Filtermedium. Strapazierfähige, einstellbare Bänder. Weiche Innenabdichtung (Dichtlippe). Einfache Anpassung an Nasenform.
Anwendungsbereiche: Schleifen, Fräsen, Trennen, Polieren, Sägen, Hobeln.
Einsatzgbiete: Bau, Schiffsbau- und Reparatur, Arzneimittel, Gummi/Plastik, Maschinenbau, Eisen- und Stahlgießerei, Pflanzenschutzmittel, Keramik, Gartenbau, Labor, Agrarindustrie, Grundmetall Herstellung, Feinchemikalien.
Spezifikationen: Box à 20 Stk. Norm: EN 149:2001+A1:2009.


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

ohne Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken ohne Ausatemventil sind für den Einsatz in einem Pandemiefall geeignet.


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