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8810 FFP2 atemschutzmasken

Anbieter AB Metal - Impianti SA

Artikelnummer 01193497

Bestelleinheit
Stücke
Preis
20 Stücke CHF 35.50
Einzelpreis: CHF 1.78

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Leichter und zuverlässiger Schutz gegen Feinstäube. Der vorgeformte Maskenkörper gewährleistet die klassisch gute Paßform. Die zwei Kopfbänder und der gepolsterten Nasenbügel ermöglichen eine optimale Anpassung an die Gesichtsform.

 

  • Leichter und zuverlässiger Schutz gegen Feinstäube
  • Der vorgeformte Maskenkörper gewährleistet die klassisch gute Paßform
  • Die zwei Kopfbänder und der gepolsterten Nasenbügel ermöglichen eine optimale Anpassung an die Gesichtsform
  • Dauerhafter Schutz durch strapazierfähiges Innenvlies
  • Richtlinie: EN149:2001
    Typ: FFP2
    Einsatzgrenzen: 10-facher Grenzwert für Feinstäube

Verwendung

  • Gummi- und Kunststoffindustrie
  • Steinbrüche
  • Farbenherstellung
  • Maschinenbau
  • Pharmazeutische Industrie
  • Gärtnereien
  • Bauindustrie
  • Sägewerke
  • Laboratorien
  • Landwirtschaft
  • Ton- und Keramikindustrie

Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

ohne Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken ohne Ausatemventil sind für den Einsatz in einem Pandemiefall geeignet.

wiederverwendbar

Eine Wiederbenutzung dieser Masken über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus ist möglich.



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