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3M

9322 Atemschutzmasken

Anbieter AB Metal - Impianti SA

Artikelnummer 02422688

Bestellmenge
10
Bestelleinheit
Stücke
Preis
10 Stücke CHF 28.35
Einzelpreis: CHF 2.84

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Flach faltbare anatomisch verbesserte Einweg-Partikelmaske 3M 9322.
Filterklasse FFP2 aus Spezialvliesstoff, Schaumstoff-Nasenstück, Nasenbügel, Ausatemventil, zwei Gummibänder, einzelverpackt.
Gewicht ca. 14 g.
5 Stück

Verwendung

  • Gummi- und Kunststoffindustrie
  • Steinbrüche
  • Farbenherstellung
  • Maschinenbau
  • Pharmazeutische Industrie
  • Gärtnereien
  • Bauindustrie
  • Sägewerke
  • Laboratorien
  • Landwirtschaft
  • Ton- und Keramikindustrie
  • Vorschriften:
    EN 149: 2001
    FFP2


    Produkteigenschaften

    Gefahren, Gebrauchsdauer

    Stäube, Partikel

    guter Schutz P2/FFP2

    Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

    • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
    • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
    • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
      Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
    • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
    • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
    • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
    • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
      Bakterien, Viren, usw.)
    • nicht gegen krebserzeugende Stäube
      Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

    Hinweis

    Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

    Vorsicht bei Asbest!
    Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
    Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

    Gebrauchsdauer

    einmaliger Gebrauch

    Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
    Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

    Maskentyp, Atemschutzfilter

    Einwegmaske

    Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
    Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

    mit Ausatemventil

    Einweg-Feinstaubmasken mit einem Ausatemventil haben den Vorteil, dass das Filtermaterial weniger schnell vom Atem feucht wird.

    Vorsicht

    Um sich selber und andere vor luftübertragenen Infektionskrankheiten zu schützen (z.B. Corona) nur Masken ohne Ausatemventil verwenden.


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