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3M

Atemschutzmaske FFP2 Aura 9320+

Anbieter Visionexpo SA

Artikelnummer 9320-10

Bestelleinheit
Stücke
Preis
10 Stücke CHF 33.50
Einzelpreis: CHF 3.35

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Beschreibung:

Filtertechnologie mit niedrigem Atemwiderstand: Verbessert den Komfort und die Atmungsaktivität.
Innovatives 3-Klappen-Design: Anpassbar an ein breites Spektrum von Gesichtern mit unterschiedlichen Größen und Formen, ermöglicht es Ihnen, beim Sprechen größere Gesichtsbewegungen auszuführen, ist viel bequemer zu tragen und einfacher zu verstauen, wenn Sie es nicht verwenden.
Geformter Nasenlappen: Das geschwungene und niedrige Design passt sich optimal dem Profil von Nase und Augen an, sorgt für gute Sichtbarkeit und optimiert die Kompatibilität mit Brillen.
Einzelpackung: Hygienepackung zum Schutz des Atemschutzgeräts vor Verunreinigungen vor dem Gebrauch, damit es auf praktische Weise gelagert und in der Arbeitsumgebung verteilt werden kann.
Maximaler Nutzungsgrad: Bis zu 12 TLV
Das Einweg-Atemschutzgerät 3M Aura 9320+ garantiert Komfort und Stil, ohne die Leistung zu beeinträchtigen. Die innovative niederohmige Filtertechnologie von 3M erleichtert das Atmen durch die Atemschutzmaske. Schützt vor Staub und Nebel in vielen industriellen Anwendungen und anderen Arbeitsbedingungen, in denen ein FFP2-Schutz erforderlich ist

EN 149: 2001 + A1: 2009


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

ohne Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken ohne Ausatemventil sind für den Einsatz in einem Pandemiefall geeignet.



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