0 0

EKASTU

Atemschutzmaske Mandil FFP3/Combi/V

Anbieter EKASTU Safety AG

Artikelnummer 412 888

Bestellmenge
5
Bestelleinheit
Stück
Preis
5 Stück CHF 37.85
Einzelpreis: CHF 7.57

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Die Atemschutzmaske gegen giftige und hochgiftige Partikeln wie Schweißrauch, Farbpartikeln (bis zum 30-fachen des Grenzwertes) und Lösemitteldämpfe unter Grenzwert.

Partikelfiltrierende Halbmasken (DIN EN 149:2009)

  • gegen giftige und hochgiftige Partikeln wie Farbpartikeln aber auch Schweißrauch (bis zum 30-fachen des Grenzwertes) und Lösemitteldämpfe unter Grenzwert
  • mit Cool Down Ausatemventil
  • mit farbcodiertem Nasenbügel und Ausatemventil zur sofortigen Identifizierung der Schutzklasse
  • mit eingearbeiteter Aktivkohleschicht
  • stufenlos verstellbare Bänderung
  • breite, anschmiegsame baumwollgefütterte Innendichtlippe für angenehmes Tragen und garantierte Sicherheit
  • Filterklasse DIN EN 149:2001 FFP3 NR
  • Packung à 5 Stück

Mit farbcodiertem Nasenbügel bzw. Ausatemventil zur Identifikation der jeweiligen Schutzstufe.

Filtrierende Halbmasken der Serie Mandil zeichnen sich durch geringes Gewicht, innovativ vorgeformte Maskenkonstruktion, geringe Atemwiderstände, hohem Tragekomfort (wahlweise mit/ohne Cool Down Ausatemventil) aus. Das innovative Cool Down Ventil erleichtert das Ausatmen und verhindert einen Hitzestau in der Maske. Der vorgeformte und schaumstoffgefütterte Nasenbereich mit flexiblem Nasenbügel ermöglicht einen hautsympathischen und bequemen Dichtsitz.


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

höchster Schutz P3/FFP3

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):

  • Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
  • biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
  • krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
    Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).



Media


Teilen