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BLS

Bajonettfilter 221 - A2P3 R

Anbieter Visionexpo SA

Artikelnummer 8011112

Beschreibung

Filter mit b-lock Bajonettanschluss (Made in Europe)

EN 143:2000 + A1:2006

EN 14387:2004 + A1:2008

Bajonettanschluss

Diese Verbindung ist sehr intuitiv, sie ermöglicht eine schnelle und sichere Befestigung an der Maske. Es verfügt über einen Verriegelungsmechanismus, der dem Benutzer mitteilt, ob der Filter richtig platziert wurde.

Aktivkohle

Die Qualität der von BLS zur Filtration von Gasen und Dämpfen verwendeten Aktivkohle entspricht hohen Sicherheitsstandards und garantiert eine hervorragende Filtrationsleistung. Sie werden ohne giftige Zusatzstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr VI) hergestellt und sind als Lebensmittelqualität zertifiziert (REGVE231 / 2017).

Getestet gegen Formaldehyd BLS hat in einem akkreditierten Labor spezifische NIOSH-Tests durchgeführt, um das Eindringen von Formaldehyd in seine für ABEK- und ABE-Filter verwendeten Kohlen zu überprüfen.

Farbcodes

A - Organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt > 65 °C

P - Stäube, Nebel, Dämpfe


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Gase oder Dämpfe

Dämpfe von Lösungsmitteln und andere Chemikalien

Ein Aktivkohlefilter Typ A schützt im Rahmen gewisser Grenzen gegen Dämpfe von Lösungsmitteln und organischen Verbindungen.
Die Zahlen 1 und 2 nach dem Filtertyp geben die Kapazität an: so sind z. B. A1 Filter mit geringem, A2 Filter mit höherem Aufnahmevermögen.

Der Filtertyp A ist auch in den meisten Mehrbereichsfiltern enthalten, welche vor mehreren Gasen schützen, wie z. B. A2B2E2K1.

Weitere Informationen zu Schutzfaktoren und Einsatzgrenzen: wegleitung.ekas.ch

Stäube, Partikel

höchster Schutz P3/FFP3

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):

  • Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
  • biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
  • krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
    Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Maskentyp, Atemschutzfilter

Atemschutzfilter zu Halb-/Vollmasken, Gebläsefilter-Systeme



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