BLS
Bajonettfilter 221 - A2P3 R
Anbieter Visionexpo SA
Artikelnummer 8011112
Beschreibung
Filter mit b-lock Bajonettanschluss (Made in Europe)
EN 143:2000 + A1:2006
EN 14387:2004 + A1:2008
Bajonettanschluss
Diese Verbindung ist sehr intuitiv, sie ermöglicht eine schnelle und sichere Befestigung an der Maske. Es verfügt über einen Verriegelungsmechanismus, der dem Benutzer mitteilt, ob der Filter richtig platziert wurde.
Aktivkohle
Die Qualität der von BLS zur Filtration von Gasen und Dämpfen verwendeten Aktivkohle entspricht hohen Sicherheitsstandards und garantiert eine hervorragende Filtrationsleistung. Sie werden ohne giftige Zusatzstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr VI) hergestellt und sind als Lebensmittelqualität zertifiziert (REGVE231 / 2017).
Getestet gegen Formaldehyd BLS hat in einem akkreditierten Labor spezifische NIOSH-Tests durchgeführt, um das Eindringen von Formaldehyd in seine für ABEK- und ABE-Filter verwendeten Kohlen zu überprüfen.
Farbcodes
A - Organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt > 65 °C
P - Stäube, Nebel, Dämpfe
Produkteigenschaften
Gefahren, Gebrauchsdauer
Gase oder Dämpfe
Dämpfe von Lösungsmitteln und andere Chemikalien
Ein Aktivkohlefilter Typ A schützt im Rahmen gewisser Grenzen gegen Dämpfe von Lösungsmitteln und organischen Verbindungen.
Die Zahlen 1 und 2 nach dem Filtertyp geben die Kapazität an: so sind z. B. A1 Filter mit geringem, A2 Filter mit höherem Aufnahmevermögen.
Der Filtertyp A ist auch in den meisten Mehrbereichsfiltern enthalten, welche vor mehreren Gasen schützen, wie z. B. A2B2E2K1.
Weitere Informationen zu Schutzfaktoren und Einsatzgrenzen: wegleitung.ekas.ch
Stäube, Partikel
höchster Schutz P3/FFP3
Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):
- Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten. - quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
- biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
- krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.