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Portwest

Feinstaubmaske

Anbieter ZweiTECH Sagl

Artikelnummer P223

Beschreibung

Optionaler DOLOMIT Sättigungstest.
Komfort: Formmaske.
Ausatemventil für leichteres Ausatmen. Einstellbarer Nasenclip für besseren Sitz.
Zusätzliche Karbonschicht absorbiert Gerüche.

Funktionen

  • Aktivierte Karbonschicht zur verbesserten Absorption von organischen Dämpfen und Gerüchen
  • Schaumpolster um den Nasensteg für zusätzlichen Komfort
  • Ultraschallgeschweißtes elastisches Band
  • Verstellbarer Nasensteg für besseren Sitz und weniger Beschlagen der Brille
  • Hochleistungs-Ausatemventil, um Wärme zu verringern und Komfort zu bieten, wenn die Maske unter heißen und feuchten Bedingungen verwendet wird
  • Bequeme Atemschutzmaske in Cup-Form
  • Optionaler Dolomit Verschlusstest (D) für mehr Atemkomfort und länger anhaltende Filtrationsleistung
  • Verkaufsbox als Präsentationsunterstützung
  • CE zertifiziert
  • CE-CAT III

Materialien

Polypropylen, Aktivkohle, PU-Schaum

Normen

  • EN 149 FFP2 NR D

Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

mit Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken mit einem Ausatemventil haben den Vorteil, dass das Filtermaterial weniger schnell vom Atem feucht wird.

Vorsicht

Um sich selber und andere vor luftübertragenen Infektionskrankheiten zu schützen (z.B. Corona) nur Masken ohne Ausatemventil verwenden.

gegen üble Gerüche

Einweg-Feinstaubmasken, die eine Aktivkohle-Einlage aufweisen können zusätzlich auch Gerüche aus der Atemluft entfernen. Sie schützen aber nicht vor gesundheitsschädlichen Gasen und Dämpfen.

Grösse L (gross)

Masken für grosse Gesichtsform



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