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EKASTU

Geruchschutzmaske Mandil

Anbieter EKASTU Safety AG

Artikelnummer 801 900-G2

Bestelleinheit
Stück
Preis
1 Stück CHF 2.75

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Innovativ vorgeformte Maskenkonstruktion, geringe Atemwiderstände mit eingearbeiteter Aktivkohleschicht und Cool Down Ausatemventil.

Partikelfiltrierende Halbmasken (DIN EN 149:2009)
 

  • mit Cool Down Ausatemventil
  • Schutz gegen mindergiftige bzw. gesundheitsschädliche Partikeln sowie gegen unangenehme organische Gerüche bis zum 10-fachen des Grenzwertes
  • mit eingearbeiteter Aktivkohleschicht
  • Filterklasse DIN EN 149:2001 FFP2 NR 
  • Packung à 12 Stück

Mit farbcodiertem Nasenbügel bzw. Ausatemventil zur Identifikation der jeweiligen Schutzstufe. 
Filtrierende Halbmasken der Serie Mandil zeichnen sich durch geringes Gewicht, innovativ vorgeformte Maskenkonstruktion, geringe Atemwiderstände, hohem Tragekomfort (wahlweise mit/ohne Cool Down Ausatemventil) aus. Das innovative Cool Down Ventil erleichtert das Ausatmen und verhindert einen Hitzestau in der Maske. Der vorgeformte und schaumstoffgefütterte Nasenbereich mit flexiblem Nasenbügel ermöglicht einen hautsympathischen und bequemen Dichtsitz.


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

mit Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken mit einem Ausatemventil haben den Vorteil, dass das Filtermaterial weniger schnell vom Atem feucht wird.

Vorsicht

Um sich selber und andere vor luftübertragenen Infektionskrankheiten zu schützen (z.B. Corona) nur Masken ohne Ausatemventil verwenden.

gegen üble Gerüche

Einweg-Feinstaubmasken, die eine Aktivkohle-Einlage aufweisen können zusätzlich auch Gerüche aus der Atemluft entfernen. Sie schützen aber nicht vor gesundheitsschädlichen Gasen und Dämpfen.



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