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BLS

Kombifilter A2P3 BLS421

Anbieter ZweiTECH Sagl

Artikelnummer BLS421

Beschreibung

Kombifilter A2P3 R gegen organische Gase und Dämpfe, Klasse 2 und toxischen Staub, für Atemmasken mit Universalanschluss nach EN 148-1, nach EN 14387 und  EN 143 zugelassen.

FILTERSITZ
Gewindeanschluss nach EN 148-1, universell bei allen Atemschutzgeräten.

AKTIVKOHLE
Die Qualität der von BLS für die Filtration von Gasen und Dämpfen verwendeten Aktivkohle entspricht hohen Sicherheitsstandards und gewährleistet hervorragende Filtrationsleistungen. Sie wird ohne giftige Zusatzstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr VI) hergestellt und ist in Lebensmittelqualität zertifiziert (REGVE231/2017).

KENNFARBE

  • ◉ A Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C
  • ◉ AX Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt ≤ 65 ° C
  • ◉ B Anorganische Gase und Dämpfe (z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff)
  • ◉ E Saure Gase und Dämpfe (z.B. Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff)
  • ◉ K Ammoniak und Ammoniakderivate
  • ◉ Hg Quecksilberdämpfe
  • ◎ P Partikel, Nebel, Dämpfe

Maximal 50 Stunden zu verwenden

Normen

  • EN148-1
  • EN 14387
  • EN 143

Kompatibel mit

  • Halbmasken SGE46 Universal
  • Vollmasken BLS 5000 Universal (5150, 5400)
  • Vollmasken BLS 3000 Universal (3150, 3150V)

Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Gase oder Dämpfe

Dämpfe von Lösungsmitteln und andere Chemikalien

Ein Aktivkohlefilter Typ A schützt im Rahmen gewisser Grenzen gegen Dämpfe von Lösungsmitteln und organischen Verbindungen.
Die Zahlen 1 und 2 nach dem Filtertyp geben die Kapazität an: so sind z. B. A1 Filter mit geringem, A2 Filter mit höherem Aufnahmevermögen.

Der Filtertyp A ist auch in den meisten Mehrbereichsfiltern enthalten, welche vor mehreren Gasen schützen, wie z. B. A2B2E2K1.

Weitere Informationen zu Schutzfaktoren und Einsatzgrenzen: wegleitung.ekas.ch

Stäube, Partikel

höchster Schutz P3/FFP3

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):

  • Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
  • biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
  • krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
    Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Maskentyp, Atemschutzfilter

Atemschutzfilter zu Halb-/Vollmasken, Gebläsefilter-Systeme

Standard-Rundgewinde

Filter mit Rundgewinde nach EN 148-1 haben den Vorteil, dass sich an Masken mit dem normierten Rundgewinde eines anderen Herstellers anschrauben lassen.



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