EKASTU
Partikelfilter 200 P3R D
Anbieter EKASTU Safety AG
Artikelnummer 422 395
Beschreibung
- Schutz gegen Partikeln giftiger und hochgiftiger Stoffe (P3R D)
- mit innovativem BIOSTOP
Packung à 8 Stück
Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter (DIN EN 143/14387)
Filter für Halbmasken Polimask 100/2, BETA, BETA/Silikone und Vollmaske C 607/TWIN
NEUE NORM DIN EN 143:2000 + AC:2000 + A1:2006
entsorgungsfreundlich, da veraschbar
Partikelfilter schützen vor Staub, Rauch, Spray und Nebel, sowie Mikroorganismen, Viren und Sporen.
Gasfilter schützen vor Gasen und Dämpfen, wobei diese in mehrere Arten, und die Filter in entsprechende Typen unterteilt werden.
Kombinationsfilter sind Gas- und Partikelfilter in einem.
Mehrbereichsfilter beinhalten mehrere Gasfiltertypen, Mehrbereichs-Kombinationsfilter vereinigen mehrere Gasfilter sowie Partikelfilter.
Funktionsweise
Prinzip des Filteratemschutzes ist es, die Luft vor dem Einatmen von gesundheitsschädlichen Bestandteilen zu befreien. Dazu werden spezielle Filtermaterialien benutzt, die den jeweils vorhandenen Schadstoffen angepasst sein müssen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Schadstoffe vorliegen.
Einsatzdauer
Die Standzeit der Filter hängt von der Filterklasse, den Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadstoffgehalt ...) sowie der Atemleistung des Benutzers ab. Gasfilter sind dann erschöpft, wenn der Geruch bzw. Geschmack des Gases spürbar wird; Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken, wenn der Atemwiderstand merklich ansteigt.
Produkteigenschaften
Gefahren, Gebrauchsdauer
Stäube, Partikel
höchster Schutz P3/FFP3
Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):
- Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten. - quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
- biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
- krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)
Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d), die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche die Staubbelastung so gering wie möglich halten.