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Dräger

Partikelfilter X-plore P2 RD90

Anbieter Safety-Pro Sicherheitstechnik AG

Artikelnummer 530086/6737357/67 37 357

Beschreibung

Die Filter der Serie Dräger X-plore Rd90 schützen vor gefährlichen Gasen und Dämpfen, haben eine lange Lebensdauer und können für eine Vielzahl von Masken verwendet werden: Für Dräger-Masken mit Anschluss für Rd90 und mit Adapter auch für Standard-Rundgewinde-Anschluss Rd40 (gemäss EN 148-1).

Produktvorteile:
Umfangreiche Filterserie mit diversen Filtertypen für alle wesentlichen Anwendungsbereiche
Lange Haltbarkeit: Die Gas- und Kombinationsfilter haben eine Haltbarkeit von 6 Jahren, die Partikelfilter von 12 Jahren ab Herstelldatum
Einzeln verpackt
Aluminiumgehäuse für zusätzliche Sicherheit
Alle Filter sind CE-zertifiziert nach EN 14387 bzw. EN 143

Verwendung:
Schutz gegen Partikel der entsprechenden Kategorie: P2 / P3: Gegen Staub, Feinstaub, Partikel

Dräger Art. Nr.:
530086 / 6737357

 


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Maskentyp, Atemschutzfilter

Atemschutzfilter zu Halb-/Vollmasken, Gebläsefilter-Systeme

Standard-Rundgewinde

Filter mit Rundgewinde nach EN 148-1 haben den Vorteil, dass sich an Masken mit dem normierten Rundgewinde eines anderen Herstellers anschrauben lassen.


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