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3M

Partikelmaske Aura 9322+

Anbieter TB Immoservice GmbH

Artikelnummer 12344

Bestelleinheit
Stück
Preis
10 Stück CHF 35.00
Einzelpreis: CHF 3.50

Verfügbar 3-7 Tage

Beschreibung

9322+ Aura Atemschutzmaske FFP2 NR D mit Cool Flow Ausatemventil bis zum 10-fachen des Grenzwertes (hygienisch einzelverpackt)Die Faltmaske 3M™ Aura™ Atemschutzmaske 9322+ ermöglicht ein nahezu unbeschwertes Atmen und trägt sich äußerst angenehm. Ihr Komfort-Plus verdankt sie insbesondere dem dreiteiligen Design mit dem neu entwickelten Filtervlies. Die Vorteile der Partikelmaske beginnen mit einer guten Sicht: Die Siegelpunkte auf der Maskenoberseite reduzieren das Beschlagen von Brillen - insbesondere in Verbindung mit ihrem 3M™ Cool Flow™ Ausatemventil.

Eigenschaften

  • Normen/Zulassung: CE Zertifizierung, EN 149:2001+A1:2009 FFP2 NR D
  • Packungsinhalt: 10 Stk./ 120 Stk./Karton
  • Ausatemventil: Ja
  • Anwendungsbereiche: Industrie, Bau, Landwirtschaft

 


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

mit Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken mit einem Ausatemventil haben den Vorteil, dass das Filtermaterial weniger schnell vom Atem feucht wird.

Vorsicht

Um sich selber und andere vor luftübertragenen Infektionskrankheiten zu schützen (z.B. Corona) nur Masken ohne Ausatemventil verwenden.



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