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Dräger

X-plore 1920 FFP2 NR D

Anbieter Safety-Pro Sicherheitstechnik AG

Artikelnummer 530706

Bestellmenge
20
Bestelleinheit
Stück
Grösse
Preis
20 Stück CHF 58.00
Einzelpreis: CHF 2.90

Verfügbar 3-7 Tage

Beschreibung

Dräger X-plore 1920 FFP2 NR D

- gefaltete, partikelfiltrierende Halbmaske zum wirksamen Schutz gegen Feinstäube und Partikel

 - Schutzklasse FFP2 (Filterleistung mind. 94%)

- erhältlich in 2 Größen (S oder M/L) 

- gute Passform und Dichtsitz, einfache Handhabung, hoher Tragekomfort, kompatibel mit Augenschutz 

- Zulassung: EN149:2001+A1:2009 

- Kennzeichnung NR: Verwendung für max. eine Arbeitsschicht 

- Kennzeichnung D: Dolomitstaubtest zusätzlich bestanden


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Gebrauchsdauer

einmaliger Gebrauch

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.

Maskentyp, Atemschutzfilter

Einwegmaske

Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden (Dichtsitzkontrolle).

ohne Ausatemventil

Einweg-Feinstaubmasken ohne Ausatemventil sind für den Einsatz in einem Pandemiefall geeignet.



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