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Dräger

X-plore Partikel-Filter P2

Anbieter Safety-Pro Sicherheitstechnik AG

Artikelnummer 530192

Bestellmenge
20
Bestelleinheit
Stücke
Preis
20 Stücke CHF 62.90
Einzelpreis: CHF 3.15

Verfügbar ab Lager

Beschreibung

Partikelfilter passend für alle Dräger X-Plore Halb- und Vollmasken. P 2 Pad ohne Pad Kappe und Pad Grundplatte

  • Robuster Filter je nach Ausführung mit weissem oder blauem Kunststoffgehäuse
  • Sicherer schneller Bajonettverschluss mit eindeutiger Filterführung bis zum spürbaren Anschlagpunkt
  • Einsetzen beider Filter von oben für sichere Positionierung
  • Paarweise verpackt inkl. Gebrauchsanweisung
  • Optionen: Mit Pad-Kappe, Platte und P2  -Filter

Verwendung
P2: Gegen Staub, Feinstaub, Aerolose und Partikel

Dräger Art. Nr.:
530192 / 6738002


Produkteigenschaften

Gefahren, Gebrauchsdauer

Stäube, Partikel

guter Schutz P2/FFP2

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe auch www.suva.ch/66113.d):

  • mineralische Stäube (z. B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
  • Faserstäube (z. B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)
  • Schweissrauche von unlegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)
    Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten.
  • Schleifstäube (z. B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)
  • Holzstäube (ausser Buche, Eiche)
  • organische Stäube (z. B. Mehl, Getreide, Baumwolle)
  • biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze,
    Bakterien, Viren, usw.)
  • nicht gegen krebserzeugende Stäube
    Die Verwendung von FFP2 bzw. P2 ist bei Stoffen erlaubt, die gemäss «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (www.suva.ch/1903.d) in die Kategorie C2 eingestuft sind. Dies sind Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch ungenügende Informationen für eine befriedigende Einteilung vorliegen (Verdachtsfälle).

Hinweis

Atemschutzmasken gegen Stäube schützen Sie nicht gegen gesundheitsgefährdende bzw. erstickende Gase und Dämpfe. Auch bei einer reduzierten Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre sind sie nicht zulässig.

Vorsicht bei Asbest!
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind abrufbar unter: www.suva.ch/asbest

Maskentyp, Atemschutzfilter

Atemschutzfilter zu Halb-/Vollmasken, Gebläsefilter-Systeme


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