Zweiteiler - Schutzkleidung
Gefahren
1a. gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung, die im Schutzanzug getragen wird und von der Umgebungsluft unabhängig ist
1b. gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung, die sich ausserhalb des Schutzanzugs befindet und von der Umgebungsluft unabhängig ist
1c. gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung mit Überdruck (z. B. aus externer Leitung)
Normen: EN 943-1, EN 943-2, Typ 1
Schützt vor starken Flüssigkeitsstrahl (z.B. für Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreiniger)
Norm: EN 14605, Typ 3
Hinweis
- Die Einhaltung der Norm allein garantiert jedoch noch keinerlei Chemikalienbeständigkeit.
- In der Gebrauchsanweisung gibt der Hersteller an, gegenüber welchen Chemikalien die Schutzkleidung geprüft wurde.
Schutz gegen versprühte Flüssigkeiten (wässrige Aerosole).
Norm: EN 14605, Typ 4
Hinweis
- Die Einhaltung der Norm allein garantiert noch keinerlei Chemikalienbeständigkeit.
- In der Gebrauchsanweisung gibt der Hersteller an, gegenüber welchen Chemikalien die Schutzkleidung geprüft wurde.
Schutz gegen luftgetragene feste Partikel, z.B. Stäube oder Fasern, darunter auch Asbest. Sie bietet zudem Schutz vor kleinen Mengen Sprühnebels und vor gelegentlichen Spritzern von Chemikalien geringer Gefährlichkeit.
Norm: EN ISO 13982-1, Typ 5
Hinweis
Für Arbeiten mit Asbest gelten besondere Regeln: www.suva.ch/asbest
Warnkleider für das Arbeiten im Bereich von öffentlichen Strassen, siehe: www.suva.ch/33076.d
Norm: EN 20471, Klasse III
Hinweis
Zwei Kleidungsstücke der Klasse II, bestehend aus Ober- und Unterteil mit langen Hosenbeinen, erfüllen diese Anforderung auch.
Nur für kurzzeitigen Einsatz (= maximal 1 Stunde) auf öffentlichen Strassen erlaubt, bspw. für Baustellenkontrolle, Begehung usw. Das Kleidungsstück muss den Torso bedecken.
Siehe: www.suva.ch/33076.d
Norm: EN 20471, Klasse II
Für Hitzeschutzkleidung gibt es die unterschiedlichen Leistungsanforderungen A, B, C, D, und E, welche die Schutzwirkung der Kleidung beschreiben.
A: begrenzte Flammenausbreitung – Prüfung nach EN ISO 15025 und EN ISO 14116 (Stufen 1–3)
B: Schutz vor Konvektionswärme – Prüfung nach EN 367 (Stufen 1–5)
C: Schutz vor Wärmestrahlung – Prüfung nach EN ISO 6942 (Stufen 1–4)
D: Schutz vor flüssigen Aluminium-Spritzern – Prüfung nach EN ISO 9185 (Stufen 1–3)
E: Schutz vor flüssigen Eisen-Spritzern – Prüfung nach EN ISO 9185 (Stufen 1–3)
Schützt den Träger vor der UVA- und UVB-Strahlung des Sonnenlichts. Der Schutzfaktor dieser Produkte ist mind UPF 40.
Bekleidungsart, Eigenschaften
Vorsicht
Airbag Protektoren:
- sind kein Ersatz für Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
- können als Ergänzung unter PSAgA getragen werden (z.B Schutz vor Pendelstürze)
- ohne PSAgA dürfen sie nur in den vorgeschriebenen Höhen verwendet werden (gemäss Angaben Hersteller)
Kniepolster nach EN 14404 Typ 2 können unter Kniepolster-Einsätze separat bestellt werden.
Zum Beispiel für den Einsatz in Zonen mit explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen (Ex-Zonen).
Norm EN 1149